Bußgeld für unvollständigen ADV-Vertrag
Ein Beitrag von Ingo Kaiser, Projekt29 Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt. Das Unternehmen hatte in seinen Verträgen mit mehreren Auftragnehmern keine konkreten technischen und organisatorischen Maßnahmen festgelegt. Stattdessen gab es in den Verträgen nur einige pauschale Aussagen und Zitate aus dem Gesetzestext.